Raumausstatter Werner Hegemann.
Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an: Raumausstatter Werner Hegemann Im Südfeld 8 · 48308 Senden-Bösensell Tel. 02536 / 9367 · Fax 02536 / 342730 · info@raumausstatter-muenster.de
Zahlungsmöglichkeiten
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Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 30.07.2011 –
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge des Auftragnehmers. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich und freibleibend. Sie erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, wobei der Auftragnehmer für die sorgfältige Auswahl seiner Lieferanten einsteht. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen – wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte – sind nur annähernd angegeben.
3. Sofern der Auftraggeber nicht Verbraucher im Sinne der §§ 474 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist, gilt für alle Bauleistungen – insbesondere Bodenbelags- und Tapezierarbeiten – die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teile B und C). Diese Leistungen entsprechen den für die Arbeiten des Auftragnehmers geltenden Allgemeinen Technischen Vorschriften (ATV), soweit nicht nachstehend oder in der Auftragsbestätigungen etwas anderes bestimmt ist oder sonstige besondere Vereinbarungen getroffen werden. Auf ausdrücklichen Wunsch ist der Auftragnehmer bereit, den Text der genannten Bestimmungen zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stellen.
4. Höhere Gewalt, unvorhersehbare, schwerwiegende Betriebsstörungen verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Über den Eintritt einer solchen Verzögerung wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet. Dauert die Verzögerung unangemessen lange, so kann jeder Vertragsteil ohne Ersatzleistung vom Vertrag zurücktreten. Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Leistungs- oder Lieferfrist aus anderen Gründen nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber ihn schriftlich in Verzug zu setzen und eine Art und Umfang der Leistung angemessene Nachfrist zu gewähren, es sei denn, die Leistung ist kalendermäßig bestimmt. Der Auftraggeber kann Schadenersatz wegen Verzuges nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen geltend machen. Bei der Lieferung von Gegenständen erfolgt der Versand ab Werkstatt bzw. Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind. Sie werden erst nach vorheriger Mitteilung an den Kunden ausgeführt. Geringfügige Abweichungen bei Holzoberflächen (Farbe und Maserung) sowie bei Textilien (Gewebe und Farbe) bleiben vorbehalten.
5. Kann die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin erfolgen, so geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem ihm die Anzeige über die Lieferbereitschaft zugegangen ist. Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Die Abnahme der Lieferungen oder Leistungen hat nach angezeigter Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teillieferungen oder –leistungen.
7. Bei Mängelrügen muß dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt kostenlose Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann Ersatzlieferung oder Herabsetzung der Vergütung verlangt werden. Handelt es sich beim Auftraggeber um einen Endverbraucher, der die Leistung ausschließlich zum privaten Eigenverbrauch entgegennimmt, kann dieser wahlweise statt der Nacherfüllung Neuherstellung/Ersatzlieferung verlangen. Dies gilt jedoch nicht, soweit aus der Sicht des Auftragnehmers die Neuherstellung bzw. Ersatzlieferung gegenüber der Nacherfüllung unverhältnismäßig erscheint. Bei Leistungen, die nicht Bauleistungen sind, kann der Auftraggeber anstelle der Herabsetzung der Vergütung auch Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
8. Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen (Bodenbelags- und Tapezierarbeiten) nach den Bestimmungen des BGB übernommen. Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher, gilt für Bauleistungen die Verjährungsfrist nach VOB/B (sh. auch Ziff. 3). Die Verjährungsfrist für die übrigen Leistungen beträgt 2 Jahre, bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern (sh. Ziffer 7 Satz 4) 1 Jahr. Reparaturarbeiten, z. B. an Polstermöbeln, verjähren ohne Rücksicht auf die Person des Vertragspartners in 1 Jahr. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr, daß seine Leistung zur Zeit der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, auch seiner Erfüllungsgehilfen, haftet er stets, jedoch nicht darüber hinaus. Mängelrügen sind unverzüglich mitzuteilen. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9. Beim Anliefern wird vorausgesetzt, daß das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereitzustellen. Treppen müssen passierbar sein. Wird die Ausführung der Arbeiten des Auftragnehmers oder der von ihm beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrgeld) in Rechnung gestellt.
10. Eigentums- und Urheberrechte an vom Auftragnehmer erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen Entwürfen und Berechnungen bleiben vorbehalten. Derartige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werde
11. Die Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer einschließen. Die im Angebot ausgewiesenen Endbeträge sind nach bestem Wissen ermittelt und sind – falls nicht anderes ausdrücklich angegeben ist – als Circa-Werte zu verstehen. Sie gelten nur bei ungeteilter Bestellung zu angebotenen Leistungen und/oder Lieferungen und – im Fall von Bauleistungen – bei ununterbrochener Leistungsmöglichkeit seitens des Auftragnehmers. Bei Vereinbarungen, die Liefer- und Leistungsfristen von mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß enthalten, ist der Auftragnehmer berechtigt, in Verhandlungen über eine neue Preisvereinbarung einzutreten. Für das Aufmaß gilt das Rohbaumaß entsprechend den einschlägigen DIN-Vorschriften, die in der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/C) enthalten sind. Wird außerhalb üblicher Arbeitszeit Leistung verlangt, bedingt dies zusätzliche Zahlung der Lohnzuschläge.
12. Soweit einzelvertraglich nichts anderes bestimmt ist, sind alle Leistungen, auch Teilleistungen, unmittelbar nach Rechnungsstellung bar ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Auftragswertes zu leisten. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlungs statt, angenommen. Wechselspesen und Wechselprotest kann der Auftragnehmer Zug um Zug gegen Rückgabe des Papiers sofortige Barzahlung, auch für später fällige Papiere, verlangen. Verzugszinsen werden mit gegenüber Verbrauchern (sh. Ziffer 7 Satz 4) 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 09.06.1998 p. a. berechnet. Bei Verträgen ohne Verbraucherbeteiligung beträgt der Zinssatz 8 % über dem o. g. Basiszinssatz p. a. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Auftragnehmer eine Belastung mit höherem Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Zahlungen werden zunächst auf entstandene Mahnkosten, Zinsen und dann auf die älteste Schuld angerechnet. Wesentliche Verschlechterung in der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, Vorauszahlungen bzw. Sicherheitsleistungen zu verlangen. Falls der Auftraggeber die getroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht einhält, ist der Auftragnehmer berechtigt, unter Ablehnungsanordnung eine Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
13. Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Lieferungsmängeln zugelassen, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Raumausstatterhandwerk öffentlich bestellt und vereidigt sind. Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, daß unberechtigte Beanstandungen vorgebracht wurden, hat der Auftraggeber die verursachten Kosten zu tragen.
14. Der Auftragnehmer behält sich bis zur vollständigen Zahlung seiner Rechnung das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Geht das Eigentum kraft Gesetzes unter, tritt der Auftraggeber schon jetzt seinen zukünftigen Anspruch gegen den Eigentumserwerber in Höhe der noch offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch ausreichend zu versichern. Gegebenenfalls tritt er die Versicherungsansprüche in Höhe des Gegenstandswertes bzw. in Höhe der noch offenen Forderungen an den Auftragnehmer ab. Bei Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
15. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart.
Sie können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hier als PDF herunterladen.
